19 | Mai 2015

Manchmal trügt der Schein. Zum Beispiel bei einer ganz besonderen Gruppe von Arbeitgebern: Sie sind Mitglied des Arbeitgeberverbandes mit allen Vorteilen. Nur die Tarifbindung soll für sie nicht gelten. OT-Mitglieder nennen das die Arbeitgeber – und merken nicht, dass diese Scheinsozialpartner sich auf auf Kosten der anderen Mitglieder Vorteile verschaffen.

Warum das so ist, erklären wir im neuen KLARTEXT, der ab sofort hier zum kostenlosen Download zur Verfügung steht: